Weitere Maßnahmen gegen steigendes Müllaufkommen

Achtlos weggeworfene Getränkedosen, Zigarettenstummel oder Jausensackerl, aber auch nicht weggeräumter Hundekot werden zu einem immer größeren Problem in den Städten und auch in Linz. Zusätzlich verstärkt wird dieses Problem dadurch, dass aufgrund der geltenden Covid-Schutzbestimmungen, Gastronomiebetriebe nach wie vor nur Takeaway-Mahlzeiten anbieten dürfen und es dadurch zu einem vermehrten Aufkommen an Verpackungsmüll im öffentlichen Raum kommt. Nach einer ersten Reaktion durch Aufstockungen und Erweiterungen der Reinigungskapazitäten, wird nun nochmals reagiert und aufgestockt. Der Personaleinsatz wird nochmals aufgestockt und zusätzliche Abfallbehälter bereitgestellt. Zudem werden die bestehenden Reinigungsintervalle verdichtet. “Weitere Maßnahmen sind notwendig, um der steigende Vermüllung des öffentlichen Raumes in den letzten Wochen wirksam entgegenzutreten. Zudem ist es notwendig, dass Menschen, die durch ihr verantwortungsloses Vorgehen für Vermüllung sorgen, auch zur Rechenschaft gezogen werden können“, fordert Vize-Bürgermeister Bernhard Baier von der Linzer Volkspartei den zuständigen Landesrat Kaineder auf, eine Strafmöglichkeit von Umweltverschmutzern gesetzlich zu verankern. Wer für seine Achtlosigkeit bezahlen muss, denkt beim nächsten Mal sicher vorher nach.“

Leider habe der Ordnungsdienst derzeit keine rechtliche Handhabe, um wirkungsvoll einzuschreiten. Es bleibe nur die Möglichkeit einer Anzeige bei der zuständigen Behörde, die in der Folge eine Strafe verhängen kann. „Das ist aber zu wenig, um solche Müllsünder abzuschrecken“, will Baier jetzt die Kompetenzen des Linzer Ordnungsdienstes entsprechend erweitern. In anderen Städten gibt es das bereits. In Wien werden Personen die den öffentlichen Raum verschmutzen mit 50 Euro bestraft. Überwacht wird dies von rund 50 "Waste-Watchern". Auch im deutschen Mannheim können solche Vergehen vom Ordnungsdienst geahndet und mit bis zu 100 Euro bestraft werden.

Bereits im Dezember wurde der städtische Ordnungsdienst auf Initiative der Linzer Volkspartei durch Gemeinderatsbeschluss aufgewertet. Die Ordnungsdienstmitarbeiter sind nun zur Abwehr von Belästigungen und zur Sicherung des Gemeingebrauchs im Sinne der Bestimmungen des § 2 OÖ. Polizeistrafgesetzes (sogenannter „Punk-Paragraph“) befugt. Sie können etwa Menschen eines öffentlichen Ortes verweisen, wenn diese andere in unzumutbarer Weise belästigen oder beim Zugang von öffentlichen Einrichtungen behindern.

Um den Ordnungsdienst nun auch mit einer effektiven Handhabe gegen Müllsünder auszustatten braucht es laut Baier aber eine Anpassung des Oberösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes – dieses befinde sich gerade im Novellierungsverfahren. „Im Begutachtungsentwurf fehlt leider eine entsprechende Ermächtigung für die Gemeinden, um derartige Umweltverschmutzer auch bestrafen zu können. Der für die Novellierung zuständige Landesrat Kaineder darf vor diesem immer größer werdenden Problem nicht die Augen verschließen. Er ist aufgefordert, bei dieser Novelle unbedingt eine Strafmöglichkeit für Gemeindewachkörper, in diesem Fall für den Linzer Ordnungsdienst, gesetzlich zu verankern“, ist Baier überzeugt, dass dann auch die Müllsünder weniger werden.

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