„Die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit sind Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft und sind deshalb als Grundrechte in unserer Verfassung verankert“, betont Hajart. Das Versammlungsgesetz sieht aber auch Einschränkungen vor, die zum Schutz der Rechte anderer notwendig sind. „Es geht also um eine Abwägung der Interessen der Bevölkerung, deren Rechte und Freiheit auf der einen Seite sowie um das Demonstrationsrecht auf der anderen Seite. Hier braucht es eine Präzisierung“, betont Hajart.
In Österreich ist durch den einfachen Gesetzgeber in § 6 Versammlungsgesetz festgelegt: „Versammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet, sind von der Behörde zu untersagen.“ Hier braucht es eine genauere gesetzliche Grundlage für eine verfassungskonforme Rechtsgüterabwägung bei der Zulässigkeitsprüfung. Dabei soll auch der Schutz der Rechte und Freiheiten anderer klar berücksichtigt werden. Auch die Rechtsprechung hat gezeigt, dass die Verwaltungsbehörden eine klarer ausformulierte einfachgesetzliche Grundlage für die erforderliche und verfassungsrechtlich zulässige Rechtsgüterabwägung bei der Prüfung von Demonstrationen brauchen.
In den letzten Wochen ist eine öffentliche Diskussion darüber entstanden, ob bei der Genehmigung von Demonstrationen die Rechte und die Freiheiten anderer in manchen Fällen zu wenig berücksichtigt wurden. Insbesondere bei den sich täglich wiederholenden Demonstrationen hat man den Eindruck, dass nicht das eigentliche Anliegen, sondern eine möglichst aufsehenerregende Beeinträchtigung der Allgemeinheit sowie der Rechte und Freiheiten anderer im Vordergrund standen.
„Um rechtliche Klarheit zu schaffen, werden wir deshalb für die Gemeinderatssitzung am 21. April einen Antrag einbringen. Dieser richtet sich an den Bund und zielt auf eine nähere Ausformulierung im Versammlungsgesetz ab, um den Verwaltungsbehörden eine Grundlage für eine verfassungskonforme Rechtsgüterabwegung zu geben. Den Rechten und Freiheiten der restlichen Bevölkerung soll neben den Demonstranten entsprechendes Gewicht zugesprochen werden“, so Hajart.