Die am Boden liegende Freizeitwirtschaft muss nach der Coronakrise wieder Kraft und Mut fassen. Freizeitangebote in Linz mit einer Lustbarkeitsabgabe zu besteuern, ist für die Aufbauzeit alles andere als hilfreich. Darum fordert die Linzer Volkspartei im nächsten Gemeinderat das sofortige Aussetzen dieser Extrasteuer auf Freizeitangebote im heurigen Krisenjahr und hofft in einem zweiten Schritt auf eine Mehrheit für die dauerhafte Abschaffung.
„Linz braucht eine starke Freizeitwirtschaft mit neuen attraktiven Angeboten für die Bevölkerung und Besucher und keine bürokratische Lustbarkeitsabgabe. Entlasten statt besteuern ist das Gebot der Stunde“, so Tourismusstadträtin Doris Lang-Mayerhofer, die Freizeitbetriebe motivieren will, in Linz zu investieren und neue Erlebnisse zu schaffen. „Wir leben zunehmend in einer Freizeitgesellschaft. Linz soll als Freizeitstandort mit neuen Angeboten einen Aufschwung erleben. Gerade nach Corona wird der Urlaub daheim auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen“, so Stadträtin Lang-Mayerhofer.
Die Linzer Lustbarkeitsabgabe war bereits bisher für die Freizeitbetriebe mit viel Bürokratie, rechtlicher Unsicherheit und Unverständnis verbunden, weil es diese Gemeindeabgabe nicht überall in Österreich und auch in vielen oberösterreichischen Gemeinden nicht in diesem Umfang gibt. So hat Wien die Vergnügungssteuer 2017 abgeschafft. Auch das Land Oberösterreich hat 2015 mit dem neuen Landesgesetz über eine Gemeindeabgabe für Lustbarkeiten (Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz 2015) alle Tatbestände – bis auf Spielapparate und Wettterminals – abgeschafft.
Gestützt auf die historischen Bestimmungen des Bundes-Finanzausgleichsgesetzes hebt die Stadt Linz weiterhin „auf öffentlichen Veranstaltungen und Vergnügungen, welche geeignet sind, Teilnehmende zu unterhalten oder sonst wie zu erfreuen, sofern ein Eintrittsgeld zu entrichten ist“ (§ 1 Abs. 1 Linzer Lustbarkeitsabgabenordnung) eine Lustbarkeitsabgabe ein – außer es gibt wie in § 2 eine Abgabenbefreiung, beispielsweise für Kultur oder Sport.
Wels hat 2017 die Lustbarkeitsabgabe bis auf Spielapparate und Wettterminals abgeschafft. Auch Nachbargemeinden wie Traun oder Leonding, wo sich unlängst ein Jump Dome angesiedelt hat, haben diese Regelung. Auch in Linz sollte es nur nach dem Oö. Landesgesetz eine Abgabe für Spielapparate und Wettterminals geben und alles andere entfallen. Eine für die Standortbelebung sinnvolle und machbare Entlastung, denn in Linz entfielen 2019 von rund 1,3 Millionen Euro an Lustbarkeitsabgabe 58 Prozent auf Spielapparate und Wettterminals.
10 Prozent und mehr kassiert die Stadt Linz bisher bei Kinos, Bällen, Clubs, Tanzveranstaltungen, Festen, Kartbahnen, Indoorspielangeboten, Diavorträgen, Modeschauen, Tombolas und allem, was geeignet ist „zu unterhalten oder sonst wie zu erfreuen“. Etwas weniger besteuert werden übrigens Showveranstaltungen, Varieté- und Zauberveranstaltungen und Jahrmarktgeschäfte.